Kompetente Verteidigung und strategische Lösungen bei steuerlichen Konflikten. Wir schützen Ihr Vermögen und Ihre Freiheit mit höchster Diskretion.
Im Steuerstrafrecht zählt jede Stunde. Wir sind sofort einsatzbereit: diskret, erfahren und ohne Interessenkonflikte.
Immediate legal protection. Ab dem ersten Kontakt greift der Mandatsschutz: Ihre Informationen sind vollständig durch die Verschwiegenheitspflicht geschützt. Keine Aussagepflicht, keine Weitergabe ohne Ihre Zustimmung.
Discrete case management. Physisch getrennte Fallakte, keine Cloud-Systeme, keine externen Dienstleister. Ihre Reputation und die Ihrer Familie werden von der ersten Minute an geschützt, auch wenn kein Mandat entsteht.
1,000+ cases experience. Jahrzehntelange Erfahrung in allen Formen steuerstrafrechtlicher Verfahren: Selbstanzeigen, Durchsuchungen, Fahndungsprüfungen, internationale Rechtshilfe und Betriebsprüfungen mit strafrechtlichem Hintergrund.
Wir haben Erfahrung in mehr als 1.000 erfolgreich abgewickelten Steuerstrafverfahren. Im Falle strafrechtlicher Probleme ist Warten keine Option, jede Stunde kann entscheidend sein.
Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft, Beschlagnahmungen von Unterlagen oder Kontosperrungen durch die Steuerfahndung. Jede Aussage ohne anwaltliche Begleitung kann schwerwiegende Folgen haben.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben in vergangenen Steuererklärungen, ob absichtlich oder unbeabsichtigt. Vor der Entdeckung durch die Behörden: Selbstanzeige als Strategie zur Straffreiheit.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Frühzeitige Intervention durch einen spezialisierten Berater kann den Unterschied zwischen Einstellung, Geldstrafe oder Haftstrafe bedeuten.
Jeder Fall ist einzigartig. Unser Prozess ist systematisch und erprobt.
Sofortige, vertrauliche Aufnahme des Sachverhalts. Rechtliche Erstbewertung: Liegt Steuerhinterziehung vor? Ist eine Selbstanzeige noch möglich? Welche unmittelbaren Schutzmaßnahmen sind erforderlich? Sicherung von Kommunikation und Unterlagen.
Entwicklung der optimalen Verteidigungsstrategie: Selbstanzeige mit maximaler Straffreiheitswirkung, Verfahrenseinstellung durch Kooperation, Schadensbegrenzung durch proaktive Zahlung oder Verteidigung vor Gericht, abhängig vom Stadium des Verfahrens.
Vollständige Umsetzung der Strategie: Erstellung und Einreichung der Selbstanzeige, Verhandlungen mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, Begleitung bei Hausdurchsuchungen, Vertretung vor Gericht und in Rechtsmittelverfahren.
Sebastian Engel ist Fachanwalt für Steuerrecht mit besonderer Expertise im Steuerstrafrecht und der internationalen Rechtshilfe. Er hat über 1.000 Steuerstrafverfahren begleitet: von der einfachen Selbstanzeige bis zu internationalen Rechtshilfeverfahren mit Schweizer und liechtensteinischem Bezug.
Seine Mandanten sind hochvermögende Unternehmer, Unternehmerfamilien und leitende Angestellte: Menschen, für die Diskretion und Reputation nicht verhandelbar sind.
Physisch getrennte, hochsichere Aktensysteme ohne externe Cloud-Anbindung. Kein Outsourcing, kein externes Sekretariat. Ihre Fallakte verlässt unser Haus nicht, in keiner Form. Mandantengespräche finden in abhörsicheren Räumen statt.
Jeder Fall wird persönlich von Sebastian Engel begleitet: kein Junior, kein Paralegal, kein Outsourcing an Kooperationskanzleien. Partner mit mindestens 15 Jahren Erfahrung im Steuerstrafrecht, an Ihrer Seite.
Steuerstrafverfahren mit internationalem Bezug erfordern Kenntnisse der internationalen Rechtshilfe. Unser Netzwerk umfasst spezialisierte Kanzleien in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich und weiteren Jurisdiktionen.
Hausdurchsuchungen und Vorladungen sind keine 9-to-5-Ereignisse. Wir sind für unsere Mandanten auch außerhalb der regulären Bürozeiten erreichbar und handlungsfähig, wenn es darauf ankommt.
Eine Selbstanzeige ist steuerlich möglich, solange die Tat noch nicht entdeckt ist oder mit Entdeckung nicht gerechnet werden musste. Weiterhin ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen, wenn in derselben Steuerart bereits einmal eine Selbstanzeige abgegeben wurde. In diesem Fall wirkt sie nicht mehr strafbefreiend, aber zumindest strafmildernd. Die Option ist in jedem Fall zu diskutieren.
Typische Hausdurchsuchungen finden oft am frühen Morgen statt (gegen 5:30 Uhr), weil Betroffene in dieser Zeit weniger schnell reagieren können. Es wird ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt, Dokumente und Beweismittel werden gesichert. Wichtig: Sagen Sie nichts und rufen Sie umgehend Ihren Anwalt oder steuerlichen Vertreter an. Wer bereits von uns vertreten ist, kann die Ermittler direkt an uns verweisen, in vielen Fällen rücken die Behörden dann ab, weil sie wissen, dass sie die vollständige Dokumentation erhalten.
Selbstverständlich wird alles diskret und vertraulich behandelt. Unsere Berufsgrundsätze als zugelassene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verpflichten uns zur Verschwiegenheit. Büro- und Kommunikationssysteme werden physisch getrennt und verschlüsselt betrieben.
Im Steuerstrafrecht zählt jede Stunde. Kontaktieren Sie uns jetzt, vollständig vertraulich und ohne Verpflichtung.
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