Unternehmensnachfolge & Nachfolgeplanung

Unternehmensnachfolge & Nachfolgeplanung

Schutz des Generationenwechsels und Vermeidung von Steuerverlusten durch strategische Vorsorge und juristische Exzellenz.

Was wir für Sie leisten

Nachfolgeplanung ist mehr als eine steuerliche Übung: Sie ist die Architektur von Vertrauen, Kontinuität und Generationengerechtigkeit.

01

Erhalt Ihres Lebenswerks

Sicherung des Unternehmens als wirtschaftliche Einheit über Generationen hinweg, ohne das Risiko der Zerschlagung aufgrund von Erbschaftsteuer oder Erbstreitigkeiten.

02

Steueroptimierte Übertragung

Vollständige Nutzung aller Freibeträge, Begünstigungen für Betriebsvermögen und Schenkungszyklen: Die Steuerlast beim Generationenwechsel lässt sich regelmäßig deutlich reduzieren.

03

Klare Family Governance

Familienverfassung, Poolverträge und Stimmrechtsbündelung: für eine geordnete Entscheidungsstruktur, die Streitigkeiten vorbeugt und Einheit sichert.

Gefahren unzureichender Planung

Was geschieht, wenn Unternehmer ihre Nachfolge zu spät oder gar nicht planen, und warum die Zeit dagegen arbeitet.

01

Risiko der Unternehmenszerschlagung

Im Erbfall kann eine hohe Erbschaftsteuerlast das Unternehmen zur Veräußerung von Vermögenswerten und im schlimmsten Fall sogar zu einer Liquidation zwingen, wenn keine liquiden Mittel für die Steuerzahlung vorhanden sind und die Begünstigungsregeln nicht genutzt wurden.

02

Fehlende Exit-Readiness

Ein ungeplanter Unternehmensverkauf durch Krankheit, Scheidung oder externe Übernahme führt regelmäßig zu einer Maximierung der Steuerlast statt zu einer Optimierung bzw. Minimierung.

03

Erbstreitigkeiten

Fehlende Familienverfassung und unklare Stimmrechtsverhältnisse führen zu Blockaden im Unternehmen, oft jahrelangen Gerichtsverfahren und im schlimmsten Fall dem Verlust des aufgebauten Lebenswerks.

Unser Beratungsansatz

Nachfolgeplanung erfordert einen ganzheitlichen Blick auf steuerliche Implikationen, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und die nachfolgenden Generationen.

A

Strukturoptimierung

Analyse der Unternehmensstruktur im Hinblick auf Übertragbarkeit, steuerliche Begünstigungen und Haftungsrisiken. Anpassung vor der Übertragung, nicht danach. Nutzung von Lohnsummenregeln, Behaltensfristen und Holdingmodellen für maximale Erbschaft- und Schenkungsteuerfreiheit sowie zur Sicherung Ihres Vermögens vor externem Zugriff.

B

Multigenerations-Check

Überprüfung der Gesamtstruktur auf ihre Beständigkeit auch für die übernächste Generation: Wird das Vermögen auch in 30 Jahren noch Bestand haben? Welche Governance-Strukturen sichern die Handlungsfähigkeit? Wie ist die steuerliche Position der Enkelgeneration?

Expertise aus zwei Jahrzehnten

„Nachfolgeplanung ist keine rein steuerliche Übung. Es ist die Architektur von Vertrauen und Kontinuität."

Sebastian Engel begleitet Unternehmerfamilien bei der Nachfolge seit rund 20 Jahren: von einfachen Schenkungsmodellen bis zu komplexen internationalen Familienstrukturen mit Beteiligungen in mehreren Ländern.

20 Jahre Family Office Beratung
Internationales Erbrecht und Stiftungen
Familienverfassungen und Governance-Strukturen
Komplexe Schenkungsgestaltungen
Unternehmensumwandlungen nach Umwandlungsgesetz und Umwandlungsteuergesetz
Poolverträge und Stimmrechtsbündelung

Was uns unterscheidet

Beratung auf Partnerebene

Sebastian Engel und seine Spezialisten begleiten jeden Nachfolgeprozess persönlich, von der ersten Analyse bis zur finalen Umsetzung.

Ganzheitlicher Ansatz

Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht werden als Einheit betrachtet, nicht als isolierte Disziplinen. Das verhindert Widersprüche und Lücken in der Planung.

Absolute Diskretion

Vermögensdetails, familieninterne Informationen und sonstige Angelegenheiten werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Keine externen Systeme, keine Auslagerung an fremde Dritte.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich empfiehlt es sich, möglichst früh zu beginnen. Zum einen wissen wir nie genau, wie lange wir planen können. Zum anderen bieten Schenkung- und Erbschaftsteuer Freibeträge, die alle zehn Jahre neu nutzbar sind. Mit zunehmender Unternehmensgröße wächst zudem der Wert der Anteile – je später übergeben wird, desto höher fällt die Steuerlast in der Regel aus. Je früher wir starten, desto mehr Gestaltungsspielraum haben wir.

Durch klare Regelungen, die zu Lebzeiten getroffen werden: ein Testament, ein Testamentsvollstrecker oder die frühzeitige Übergabe von Unternehmensanteilen. Eine bewährte Lösung ist die Einbringung in eine Stiftung – zu Lebzeiten oder im Todesfall. Damit werden die Anteile dauerhaft gebunden, und das Familienwerk bleibt vor Zerschlagung geschützt, auch wenn Vertrauen in die Nachkommen nicht gegeben ist.

Ja, grundsätzlich ist das möglich, aber nicht in jedem Fall. Es kommt auf den individuellen Sachverhalt an. Mit zielgerichteter und rechtzeitiger Nachfolgeplanung lässt sich die Steuerlast jedoch häufig deutlich reduzieren – etwa durch die Nutzung von Begünstigungsregelungen, gestaffelte Übertragungen und Nießbrauchsmodelle.

Sichern Sie die Zukunft Ihrer Nachkommen.

Ein vertrauliches Erstgespräch. Die Zeit ist der entscheidende Faktor in der Nachfolgeplanung, je früher Sie handeln, desto mehr können wir für Sie erreichen.