Wegzug in die Schweiz

Wegzug in die Schweiz: Steuerfallen vermeiden

Ganzheitliche Begleitung bei der Verlagerung von Wohnsitz, Vermögen und Unternehmen über die Grenze: rechtssicher und ohne unerwartete Steuerfolgen.

Was wir für Sie absichern

Der Wegzug in die Schweiz ist rechtlich und steuerlich komplex. Wir kennen jede Falle und wissen, wie man sie vermeidet.

01

Optimierung der Struktur

Strukturen, die die Besteuerung stiller Reserven aus wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften minimieren oder vollständig vermeiden.

02

Nachgelagertes Besteuerungsrecht Deutschlands

Optimierung der nachgelagerten deutschen Besteuerungsrechte für das Wegzugsjahr und die folgenden fünf Jahre nach Artikel 4 Absatz 4 DBA Deutschland–Schweiz. Danach kann Deutschland grundsätzlich in diesem Zeitraum noch Einkünfte besteuern, die aus deutschen Quellen stammen. Es bestehen Ausnahmen.

03

Nahtlose D/CH-Integration

Beratung in beiden Jurisdiktionen: Anmeldung in der Schweiz, Abmeldung in Deutschland, DBA-Nutzung, Quellensteueroptimierung sowie Beratung bei Fragen der Ansässigkeit bzw. Doppelansässigkeit.

Warum viele Wegzüge scheitern

Ohne professionelle Begleitung kann der Wegzug teuer werden.

Das Risiko

Wegzugsbesteuerung als Liquiditätsfalle

Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist oft das größte Hindernis für Unternehmer. Bei Anteilen von ≥ 1 % an Kapitalgesellschaften wird der Wert der Beteiligung beim Wegzug fiktiv wie eine Veräußerung besteuert, ohne tatsächlichen Zufluss von Geld. Wenn Sie Ihr Unternehmen in Deutschland aufgebaut haben und wegziehen, erreichen wir schnell Steuerbeträge im siebenstelligen Bereich, ohne dass Sie tatsächlich veräußern.

Die Hürde

Fehlende Abstimmung der Berater

Mangelnde Abstimmung zwischen deutschen und Schweizer Beratern. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland–Schweiz enthält zahlreiche Tücken:

  • Nachgelagertes Besteuerungsrecht Deutschlands für Wegzugsjahr und folgende fünf Jahre (Art. 4 Abs. 4 DBA)
  • Überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 3 DBA, deutsche Besteuerungsrechte trotz fehlender Ansässigkeit in Deutschland
  • Qualifikationskonflikte

Unser Prozess

Vom ersten Gespräch bis zum vollzogenen Wegzug: strukturiert und ohne Überraschungen.

01

Status Quo Analyse

Vollständige Aufnahme der steuerlichen und rechtlichen Ausgangssituation: Beteiligungsstruktur, Vermögensaufstellung, Einkunftsarten, bisherige Steuerpflichten. Identifikation aller potenziellen Wegzugssteuerfolgen. Berücksichtigung der familiären Verhältnisse.

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Struktur-Optimierung

Entwicklung der optimalen Wegzugsstrategie: Abstimmung etwaiger Beteiligungsübertragungen, Prüfung und Klärung der steuerlichen Ansässigkeit, kantonale Steueroptimierung sowie Optimierung bei der Gemeindesteuer.

03

Execution & Compliance

Vollständige Begleitung der Umsetzung: Abmeldung in Deutschland, Anmeldung am Schweizer Wohnort, Begleitung bei der Erstellung der deutschen Steuererklärung im Wegzugsjahr, Dokumentation der Ansässigkeit, laufende Steuerkompliance in beiden Ländern.

Sebastian Engel Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Die Verbindung zwischen Deutschland und der Schweiz

Sebastian Engel ist seit über 20 Jahren auf die steuerliche Begleitung von Wegzugsfällen aus Deutschland in die Schweiz spezialisiert. Er verfügt über tiefgehende Kenntnis beider Steuersysteme, des DBA Deutschland–Schweiz und der kantonalen Schweizer Steuerrechtsunterschiede.

Mit einem engen Netzwerk zu Partnerkanzleien in Zürich und Zug bietet er als einer der wenigen Berater eine vollständig integrierte D/CH-Beratung aus einer Hand.

20+ Jahre deutsch-schweizerische Steuerberatung
Partnernetzwerk in Zürich, Zug und Basel
Expertise in allen Schweizer Kantonen
Spezialist für § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung)

Häufig gestellte Fragen

Die Wegzugsbesteuerung greift, sobald eine natürliche Person ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet oder ihre Ansässigkeit in ein anderes Land verlagert und eine wesentliche Beteiligung (mindestens 1 %) an einer Kapitalgesellschaft hält.

Grundsätzlich ist das nicht unmöglich. Stundungen erfolgen regelmäßig, aber gegen Auflagen und Sicherheitsleistungen, oft sogar in Höhe der Steuer. Das macht also nur bedingt Sinn. Eine vorgängige Prüfung ist unbedingt erforderlich.

Das hängt von den individuellen Präferenzen ab. Wichtig ist, die Beratung vor dem Wegzug und nicht nach dem Wegzug durchzuführen. Grundsätzlich ist eine Planung jederzeit, auch kurzfristig, möglich. Je länger vorher man anfängt, desto mehr Spielraum bleibt.

Bereit für den nächsten Schritt? Sichern Sie Ihr Vermögen.

Ein unverbindliches Gespräch mit Sebastian Engel: der einzige Berater, der beide Seiten der Grenze wirklich kennt.